Von: schorsch
das mit dem vvv hab ich auch gleich gedacht! und die bloße unvereinbarkeitserklärung ist europäisch auch irgendwie (noch) ekliger als national, weil es ja notorisch schlecht steht um die abänderbarkeit...
View ArticleVon: AX
Der Vorschlag, die „Wirkungen der Feststellung der Ungültigkeit der Richtlinie 2006/24 auszusetzen“ ist in der Tat obskur. Ich gehe daher nicht davon aus, dass der Gerichtshof diesem Teil der...
View ArticleVon: Rensen
@Maximilian Steinbeis: Begünstigte der EuGH mit Ausführungen im Vertragsverletzungsverfahren wegen der Vorratsdatenspeicherung-RiLi die Nichtumsetzung von Mitgleidstaaten unter Berufung auf Bedenken...
View ArticleVon: claire
Was mich vor allem beunruhigt: In den Medien wird recht pauschal davon gesprochen, dass der Generalanwalt die VDS für rechtswidrig hält. Was meistens verschwiegen wird ist aber, dass er ja nur...
View ArticleVon: Rensen
@claire: So ist es. Ich darf aber zur Erläuterung kurz darauf hinweisen, dass derzeit in Deutschland auch eine echte Lücke besteht. Ein kleines Beispiel: Wir haben mehrere Tötungsdelikte mit sehr...
View ArticleVon: Johann
Interessant ist neben anderem, dass die aus Art. 51 Abs. 1 GrCh geforderte „Qualität“ der gesetzlichen Regelung hier die mitgliedstaatliche Verfahrensautonomie nicht unbeträchtlich schmälert....
View ArticleVon: Dr. Hartmut Rensen
@Johann: Eine Verfahrensautonomie, die nach Ansicht des Gerneralanwalts unionsrechtlich nicht in der Weite besteht, die die RiLi zu eröffnen scheint. Im Extremfall, der hier sicher nicht vorliegt, kann...
View ArticleVon: AX
Zur Verfahrensautonomie ist anzumerken, dass sie nur von einem Teil der vom Generalanwalt geforderten Konkretisierungen betroffen ist. Nicht betroffen ist sie insbesondere hinsichtlich der Forderung...
View ArticleVon: Wer kontrolliert den digitalen Frankenstein?
[…] dem so ist, verbleibt eine Frage: Muss der Bundestag eine Richtlinie umsetzen, die der EuGH gegebenenfalls für unvereinbar mit dem […]
View ArticleVon: Seht her: ein Verfassungsgericht!
[…] aber bitte nicht so doll und mit ein paar mehr Vorsichtsmaßnamen hier und da. Die auch keine Übergangsfrist für nötig halten, während der erst mal alles so bleiben darf, wie es […]
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